Abschläge bei ErwerbsminderungsrentePraxis der Rentenversicherungsträger nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts rechtmäßigDas Bundessozialgericht (BSG) hat in mündlicher Verhandlung vom 14. August 2008 bestätigt, daß die Praxis der Rentenversicheruntsträger, bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr bezogen werden, einen Abschlag vorzunehmen, rechtmäßig ist. Dasselbe gilt auch für Hinterbliebenenrenten, die wegen eines vor dem 60. Lebensjahr eingetretenen Todes gezahlt werden. Damit besteht bei den Senaten des Bundessozialgerichts zur Rechtsfrage der Rechtmäßigkeit solcher Rentenabschläge wieder eine einheitliche Auffassung. Die im Urteil 4. Senates des BSG vom 16.5.2006, Aktenzeichen B 4 RA 22/05 R vertretene Auffassung, derzufolge die Rentenabschläge rechtswidrig waren, wird nicht mehr weiter verfolgt. |