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AG-Vorstand: freiwillige Versicherung ausgeschlossen
BSG v. 02.03.10 - B 12 AL 1/09 R
Der Kläger war als alleiniger Aktionär und alleiniges Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft selbständig tätig. Das Bundessozialgericht bestätigte in einem aktuellen Urteil, dass er trotz des selbständigen Tätigkeit kein Antragsrecht zur freiwilligen Versicherung nach dem Recht der Arbeitsförderung hat. Für eine selbständige Tätigkeit bestehe das Recht zur freiwilligen Versicherung nicht, wenn eine vergleichbare Tätigkeit, ausgeübt in Form der abhängigen Beschäftigung, nach dem Recht der Arbeitsförderung versicherungsfrei wäre. Da Mitglieder des Vorstands einer Aktiengesellschaft die abhängig beschäftigt sind, in dieser Beschäftigung versicherungsfrei sind, gelte dies auch für Mitglieder des Vorstands einer Aktiengesellschaft, die zB wegen Besitzes der Aktienmehrheit selbständig tätig sind.
Bundessozialgericht, Urt. v. 02.03.10 - B 12 AL 1/09 R -
Pressemitteilung des Gerichts
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Letztes Update 08.03.2010 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 |  | 
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