Altersteilzeit – Sperrzeit entfällt bei wichtigem Grund

Arbeitslosengeld, Rechtsanwalt Dr. Heimbach, Berlin

Eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe entfällt, wenn die Aufgabe aus wichtigem Grund erfolgt ist. Ein wichtiger Grund für die Vereinbarung von Altersteilzeit kann nach einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 21.07.2009 (Az. B 7 AL 6/08 R) insbesondere darin liegen, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber beabsichtigt, nahtlos nach Ende der Altersteilzeit Altersrente zu beziehen und deshalb prognostisch von einem sicheren Ausscheiden aus dem Arbeitsleben auszugehen ist. Ist dies der Fall, widerspricht der Eintritt einer Sperrzeit den Zielen des Altersteilzeitgesetzes. Ein wichtiger Grund kann auch darin bestehen, dass der Arbeitnehmer mit dieser Vereinbarung einer ansonsten drohenden rechtmäßigen betriebsbedingten Kündigung zuvorkommt.

(Pressemitteilung des Gerichts)

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