Angestellter Jurist ohne anwaltsspezifische Tätigkeit rentenversicherungspflichtig

LSG Hessen v. 29.10.2009 - L 8 KR 189/08

Ist ein Rechtsanwalt bei dem Unternehmen angestellt und für dieses anwaltsspezifisch tätig, wird er von der Rentenversicherungspflicht befreit. Als sog. Syndikusanwalt (Firmenanwalt) kann er in ein berufsständisches Versorgungswerk eintreten.

Ein angestellter Jurist hingegen, der für seinen Arbeitgeber nicht rechtlich wirksam nach außen auftreten kann, ist rentenversicherungspflichtig.

(Pressemitteilung des Hessischen Landessozialgerichts)

Die wiedergegebene Entscheidung betrifft einen konkreten Einzelfall und kann eine Rechtsberatung in anderen Fällen nicht ersetzen.

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Dr. Robert Heimbach
Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Sozialrecht
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