Anhaltspunkte (AHP)Bestimmung des GdB bzw. der MdEDie "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)" werden meist kurz "Anhaltspunkte" oder nur "AHP" genannt. Kernstück der Anhaltspunkte ist die "GdB/MdE-Tabelle", in welcher bestimmten Gesundheits- bzw. körperlichen Funktionsstörungen ein bestimmter Grad der Behinderung (für das Schwerbehindertenrecht) bzw. ein Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE im sozialen Entschädigungsrecht) zugeordnet wird. Die Anhaltspunkte haben keinen unmittelbaren Gesetzescharakter. Sie fungieren jedoch als "antizipiertes Sachverständigengutachten" und haben daher normähnliche Auswirkungen. |