Arbeitslosigkeit

Arbeitsförderung/Arbeitslosenversicherung - Grundsicherung für Arbeitsuchende

Wir beraten und vertreten Sie, wenn Sie von Arbeitslosigkeit betroffen sind, insbesondere in Angelegenheiten des Arbeitsförderungsrechts.

Arbeitsförderung/Arbeitslosenversicherung

Im Bereich der Arbeitsförderung / Arbeitslosenversicherung unterlaufen in der Praxis viele Fehler, und zwar vor allem bei der Bemessung der Höhe des Arbeitslosengeldes und bei der Verhängung von Sperrzeiten, welche oftmals zu Unrecht erfolgt. Streitigkeiten entstehen zudem auch über die Frage der Zumutbarkeit der vermittelten Tätigkeit zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit.

Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“)

Leistungen in diesem Bereich, insbesondere die Gewährung von Arbeitslosengeld II, sind nicht Gegenstand der Arbeitslosenversicherung, sondern sind im SGB II geregelt. Dieses Gesetz ist recht jung und es bestehen noch erhebliche Unklarheiten bei der Gesetzesauslegung, die auch noch nicht durch die höchstrichterliche Rechtsprechung beseitigt sind. Dementsprechend sind die Leistungsträger bei der Gesetzesanwendung verunsichert und ggf. überfordert. Besonders viele Fehler treten in der Praxis bei der Festlegung der Leistungshöhe sowie bei der Auslegung des Begriffes der Bedarfsgemeinschaft auf, einschließlich der Bestimmung, wann letztere überhaupt vorliegt. Zudem bestehen zwischen dem Leistungsempfänger und der Behörde häufig divergierende Auffassungen über die Zumutbarkeit der zur Sicherung des Lebensunterhalts aufzunehmenden Arbeit.

Eine Überprüfung der Bescheide ist in diesem Bereich stets sinnvoll.

Vergleiche auch die Artikel: Arbeitslosenversicherung, Sperrzeit, Nebeneinkünfte, Hartz IV, Chancen der Anspruchsdurchsetzung

Letztes Update 15.01.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 | Seite drucken: Arbeitslosigkeit | Seite einem Freund senden: Arbeitslosigkeit

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