Aussteuerung
Krankengeld - gesetzliche Krankenkasse
Im Falle der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit wird Krankengeld längstens für 78 Wochen (innerhalb von je drei Jahren), gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an gezahlt.
Die Beendung der Zahlung von Krankengeld wegen Zeitablaufs wird umgangssprachlich häufig als „Aussteuerung“ bezeichnet.
Es bestehen mehrere Möglichkeiten des weiteren Vorgehens. Häufig fordert die Krankenkasse den Versicherten auf, einen Rehabilitationsantrag bzw. Rentenantrag zu stellen. Darüber, welches Vorgehen im konkreten Einzelfall das richtige ist, sollte auf jeden Fall fachkundiger Rat eingeholt werden.
Letztes Update 14.01.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 |

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