BeitragsbemessungsgrenzeHöhe der Beiträge in der gesetzlichen Sozialversicherung
Ebenso wie die Sozialversicherungsbeiträge sind auch die Beitragsbemessungsgrenzen in den unterschiedlichen Sozialversicherungszweigen unterschiedlich hoch. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2008 bei 3.600,00 EUR monatlich bzw. 43.200,00 EUR jährlich. In der gesetzlichen Rentenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung liegt sie im Jahr 2008 monatlich bei 5.300,00 EUR (Alte Bundesländer einschließlich West-Berlin) bzw. 4.500,00 EUR (Neue Bundesländer einschl. Ost-Berlin) und jährlich bei 63.600,00 EUR (Alte Bundesländer einschließlich West-Berlin) bzw. 54.000,00 EUR (Neue Bundesländer einschl. Ost-Berlin).
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