Bergmannsbronchitis: Rückwirkende Anerkennung vor bisherigem Stichtag möglich, Neuregelung ab 01.07.2009

Berufskrankheit Rechtsanwalt Dr. Heimbach, Berlin

Ab dem 01.07.2009 ist die Berufskrankheit „Bergmannsbronchitis“ (Chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten unter Tage im Steinkohlebergbau) auch dann als Berufskrankheit anzuerkennen, wenn die Erkrankung bereits vor dem bisherigen Stichtag 1. Januar 1993 eingetreten und einem Unfallversicherungsträger bis zum 31. Dezember 2009 (!) bekannt geworden ist.

Wer seine Erkrankung erstmals melden will, kann dies bis zum 31. Dezember 2009 tun, entweder bei der Bergbau-Berufsgenossenschaft selbst oder über seinen Arzt.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Dr. Robert Heimbach
Rechtsanwalt
Friedrichstr. 90
10117 Berlin
Tel.: 91703620
E-Mail: kanzlei@ra-heimbach.com



Übersicht Übersicht: News


Lungenfibrose - Berufskrankheit, Neuregelung ab 01.07.09  zurueck: Lungenfibrose - Berufskrankheit, Neuregelung ab 01.07.09 vor: Unterhalt ist anrechenbares Einkommen nur in Höhe der tatsächlichen Unterhaltszahlung Unterhalt ist anrechenbares Einkommen nur in Höhe der tatsächlichen Unterhaltszahlung


Letztes Update 04.07.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 | Seite drucken: Bergmannsbronchitis: Rückwirkende Anerkennung vor bisherigem Stichtag möglich, Neuregelung ab 01.07.2009 | Seite einem Freund senden: Bergmannsbronchitis: Rückwirkende Anerkennung vor bisherigem Stichtag möglich, Neuregelung ab 01.07.2009

Zurück zur Startseite