Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse richten sich nach der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Pflichtversicherten. Ist die Höhe des Einkommens zweifelhaft, so darf die Krankenkasse keine fiktive Beitragsbemessung auf der Grundlage der durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder geteilt durch die Anzahl der Mitglieder insgesamt vornehmen. Dies verstieße gegen den oben genannten Grundsatz
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.05.2008, Az.: L 9 B 24/08 KR ER