Bestimmung BeitragshöheKeine fiktive BestimmbarkeitIst die Höhe des Einkommens zweifelhaft, so darf die Krankenkasse keine fiktive Beitragsbemessung auf der Grundlage der durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder geteilt durch die Anzahl der Mitglieder insgesamt vornehmen. Dies verstieße gegen den oben genannten Grundsatz Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, |