Bundessozialgericht

Sozialgerichtlicher Instanzenzug - Revision

Das Bundessozialgericht (BSG) mit Sitz in Kassel ist in Deutschland die höchste sozialgerichtliche Instanz.

Das Bundessozialgericht ist Revisionsinstanz und hat allein über Rechtsfragen zu urteilen. An die rechtsfehlerfrei getroffenen Tatsachenfeststellungen der Instanzgerichte (Sozialgericht und Landessozialgericht) ist es gebunden.

Oftmals – so zum Beispiel bei der Frage des zumutbaren Verweisungsberufs im Rahmen der „Berufsunfähigkeitsrente“ oder im Bereich der Überführung von Ansprüchen aus Zusatz- und Versorgungssystemen der ehemaligen DDR nach dem AAÜG – ist die Rechtsprechung des BSG von prägender Bedeutung für die Rechtswirklichkeit.



Titel: Bundessozialgericht Bundessozialgericht
Begriff(e): Bundessozialgericht Bundessozialgericht
Interne Suche: Bundessozialgericht Bundessozialgericht
Übersichtsseite: Bundessozialgericht Sozialrecht von A-Z: Übersicht


Berufsunfähigkeit  vorheriger Begriff: Berufsunfähigkeit naechster Begriff: Chancen der Anspruchsdurchsetzung Chancen der Anspruchsdurchsetzung


Letztes Update 09.01.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 | Seite drucken: Bundessozialgericht | Seite einem Freund senden: Bundessozialgericht

Zurück zur Startseite