CRPS – Chronisches regionales Schmerz(Pain)syndrom.

Unfallversicherung Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin

Stellt sich infolge eines Arbeitsunfalls ein CRPS ein, so kann dies grundsätzlich Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung begründen, insbesondere auf Verletztenrente.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass das Vorliegen eines CRPS im Sinne des Vollbeweises, also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen werden muss. Es reicht nicht aus, dass mehr für als gegen die Diagnose eines CRPS spricht. In einem aussagekräftigen medizinischen Sachverständigengutachten muss insoweit eine Abgrenzung des CRPS von Pseudodystrophien, d. h. von Folgen psychischer Fehlentwicklungen im Sinne nicht bewältigter Belastungssituationen, erfolgen.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.03.2010, L 2 U 13/09

Die wiedergegebene Entscheidung betrifft einen konkreten Einzelfall und kann eine Rechtsberatung in anderen Fällen nicht ersetzen.

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