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Diabetes Mellitus - Schwerbehinderung
LSG Berlin-Brandenburg v. 28.08.2009, L 13 SB 294/07
In einem bemerkenswerten aktuellen Urteil (vom 28.08.2009,
Az.: L 13 SB 294/07) hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
entschieden, dass Menschen, die an einem Diabetes mellitus leiden, auch dann
als Schwerbehinderte anerkannt werden können, wenn ihre Blutwerte optimal
eingestellt sind.
Geklagt hatte eine im Jahre 1953 geborene Frau, die an einem
insulinpflichtigen Diabetes mellitus Typ 2 leidet. Dank einer konsequenten
Lebensführung, die unter anderem täglich umfangreicheren Sport einschließt,
konnte die Klägerin eine optimale Einstellung ihrer Blutwerte erreichen;
deshalb wurde ihr zunächst die Anerkennung als Schwerbehinderte verweigert.
Jetzt hatte die Frau in zweiter Instanz Erfolg: Das
Landessozialgericht bewertete die regelmäßige sportliche Betätigung als
medizinisch notwendigen Therapieaufwand, der Auswirkungen auf die Teilhabe am
Leben in der Gesellschaft habe und zu einer Anerkennung als Schwerbehinderte
führe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, das Landessozialgericht hat wegen
grundsätzlicher Bedeutung der Sache die Revision zugelassen.
Pressemitteilung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg v. 16.09.2009
Die Mitteilung betrifft einen konkreten Einzelfall und kann
eine rechtliche Beratung in anderen Fällen nicht ersetzen.
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Letztes Update 30.09.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 |  | 
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