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Erwerbsminderungsrente - 3/5 Belegung
Erwerbsminderungsrente Rechtsanwalt Dr. Heimbach
Der Anspruch auf Rente wegen (teilweiser und voller) Erwerbsminderung setzt neben der Erfüllung der allgemeinen fünfjährigen Wartezeit grundsätzlich voraus, dass der Versicherte (bei Versicherungsfällen ab dem 01.01.1984 in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hat, man spricht hier auch von der sog. "3/5-Belegung".
Es existieren allerdings zahlreiche (Ausnahme-) Regelungen, die dieses Erfordernis modifizieren.
Wir beraten und vertreten Sie gern
Dr. Robert Heimbach Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Sozialrecht Friedrichstr. 90 10117 Berlin Tel.: 030-91703620 E-Mail: kanzlei@ra-heimbach.com