Erwerbsminderungsrente - 3/5 Belegung

Erwerbsminderungsrente Rechtsanwalt Dr. Heimbach

Der Anspruch auf Rente wegen (teilweiser und voller) Erwerbsminderung setzt neben der Erfüllung der allgemeinen fünfjährigen Wartezeit grundsätzlich voraus, dass der Versicherte (bei Versicherungsfällen ab dem 01.01.1984 in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hat, man spricht hier auch von der sog. "3/5-Belegung".

Es existieren allerdings zahlreiche (Ausnahme-) Regelungen, die dieses Erfordernis modifizieren.

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Dr. Robert Heimbach
Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Sozialrecht
Friedrichstr. 90
10117 Berlin
Tel.: 030-91703620
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