Erwerbsminderungsrente: Gutachten im Gerichtsverfahren

Erwerbsunfähigkeit Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin

Macht der Kläger im sozialgerichtlichen Verfahren einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geltend und kommen die Gutachter verschiedener Fachgebiete (Innere Medizin/Rheumatologie, Orthopädie/Schmerzmedizin, Neurologie/Psychiatrie, Gynäkologie und Dermatologie) jeweils zu völlig unterschiedlichen Beurteilungen des Leistungsvermögens, so darf das Gericht einen Beweisantrag auf medizinische Gesamtbeurteilung der durch verschiedene Erkrankungen bedingten Funktionsstörungen nicht ablehnen.

Bundessozialgericht, Beschl. v. 12.02.2009 - B 5 R 48/08 B

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