Feststellung der Erhöhung des Grades der Behinderung
Anspruch auch ohne unmittelbare Verbesserung der rechtlichen u. wirtschaftlichen Situation
Nach dem System des Schwerbehindertenrechts im SGB IX hat der behinderte Mensch Anspruch auf Feststellung des für ihn maßgeblichen Grades der Behinderung GdB, unabhängig davon, ob sich seine rechtliche und/oder wirtschaftliche Situation dadurch unmittelbar verbessert.
Leitsatz des Urteils des Bundessozialgerichts vom 24.4.2008, B 9/9a SB 8/06 R.