Geschiedenen-Witwenrente entfällt bei Ehescheidung nach dem 01.07.1977
Versorgungsausgleich - gesetzliche Rentenversicherung
Eine Witwe, deren Ehe nach dem 01. Juli 1977 geschieden wurde, hat keinen Anspruch auf die sogenannte Geschiedenen-Witwenrente. Der Wegfall der Geschiedenen-Witwenrente durch den zum 01.07.1977 (Stichtag) eingeführten Versorgungsausgleich kompensiert, vgl. Witwenrente-Witwerrente
Sozialgericht Düsseldorf v. 27.10.2008, Az.: S 26 R 208/07
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