Grad der Behinderung

Behinderung - Schwerbehindertenrecht


Durch den Grad der Behinderung (GdB) wird festgelegt, wie hoch der Behinderungsgrad eines Menschen ist. Eine Schwerbehinderung liegt ab einem GdB von 50 vor. Der GdB wird durch das Versorgungsamt festgelegt.

Man unterscheidet zwischen dem Einzel-GdB und dem Gesamt-GdB. Hat der Behinderte mehrere Leiden, wird zunächst jedes Leiden mit einem Einzel-GbB bewertet und schließlich der Gesamt-GdB gebildet, um festzustellen, wie hoch der Grad der Behinderung eines Menschen insgesamt ist.

Der Gesamt-GdB ist somit entscheidend dafür, ob eine Schwerbehinderung vorliegt.

Die Bildung des Gesamt-GdB erfolgt nicht durch schlichte Addition der Einzel-GdB, sondern aufgrund einer „Gesamtschau“, stellt also einen komplexen Vorgang dar und ist rechtlich anfechtbar durch Widerspruch bzw. Klage. Gegebenenfalls kann es statt der Einlegung von Rechtsmitteln auch ratsam sein, einen sog. Verschlimmerungsantrag zu stellen.

Grundlage für die Bestimmung des GdB sind die jeweils gültigen Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit (AHP)



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Letztes Update 14.01.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 | Seite drucken: Grad der Behinderung | Seite einem Freund senden: Grad der Behinderung

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