Grad der BehinderungBehinderung - Schwerbehindertenrecht
Man unterscheidet zwischen dem Einzel-GdB und dem Gesamt-GdB. Hat der Behinderte mehrere Leiden, wird zunächst jedes Leiden mit einem Einzel-GbB bewertet und schließlich der Gesamt-GdB gebildet, um festzustellen, wie hoch der Grad der Behinderung eines Menschen insgesamt ist. Der Gesamt-GdB ist somit entscheidend dafür, ob eine Schwerbehinderung vorliegt. Die Bildung des Gesamt-GdB erfolgt nicht durch schlichte Addition der Einzel-GdB, sondern aufgrund einer „Gesamtschau“, stellt also einen komplexen Vorgang dar und ist rechtlich anfechtbar durch Widerspruch bzw. Klage. Gegebenenfalls kann es statt der Einlegung von Rechtsmitteln auch ratsam sein, einen sog. Verschlimmerungsantrag zu stellen.
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