| Rente - Rentenberatung |
| Erwerbsunfähigkeit |
| Unfallversicherung |
| Krankenversicherung |
| Pflegeversicherung |
| Beitragsrecht |
| Schwerbehindertenrecht |
| Rehabilitation |
| Arbeitslosigkeit |
Rückgriff auf Angehörige |
Hartz IV – Tilgungsraten für Eigentumswohnung
Arbeitslosengeld II, Rechtsanwalt Dr. Heimbach, Berlin
Tilgungsraten für eine Eigentumswohnung sind im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (sog. Hartz IV) regelmäßig nicht vom Grundsicherungsträger (ARGE/JobCenter) zu übernehmen, da es sich hierbei um Beträge handelt, die der Vermögensbildung dienen und somit nicht dem Zweck der Grundsicherung unterfallen. Ausnahmsweise kommt eine Leistungsübernahme dann in Betracht, wenn eine Selbsthilfe in Form einer Tilgungsaussetzung oder -streckung nicht möglich ist und ohne (Teil-) Übernahme der Tilgungsraten ein Verlust der Immobilie droht. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass ein solcher Ausnahmefall dargelegt wird.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 03.07.2009 - L 12 B 42/09 AS ER -
So erreichen Sie uns:
Dr. Robert Heimbach Rechtsanwalt Friedrichstr. 90 10117 Berlin Tel.: 030-91703620 kanzlei@ra-heimbach.com
Letztes Update 22.07.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 |  | 
|
|
|
|
|
|