Heimkehrerentschädigung Ost
Einmalige Entschädigung ab 01.07.2008
Ehemalige Kriegsgefangene, die nach dem 31.12.1946 in das Beitrittsgebiet (ehemalige DDR) entlassen worden sind, können ab dem 01. Juli 2008 eine einmalige Entschädigung erhalten.
Die Entschädigung beträgt:
- für die Entlassungsjahrgänge 1947 und 1948
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500 Euro
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- für die Entlassungsjahrgänge 1949 und 1950
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1.000 Euro
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- für die Entlassungsjahrgänge ab 1951
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1.500 Euro
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Anträge können bis zum 30. Juni 2009 gestellt werden und sind beim Bundesverwaltungsamt, Referat III B 4 in 50728 in Köln einzureichen.
HIER erhalten Sie wichtige Informationen zum Antrag auf Heimkehrerentschädigung (Ost) auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes. Das Antragsformular erhalten können Sie HIER als pdf-Datei herunterladen.
Letztes Update 21.06.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 |

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