Jahresarbeitsentgeltgrenze

Gesetzliche Krankenversicherung - Versicherungsfreiheit


Die Jahresarbeitsentgeltsgrenze ist die Verssicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Angestellte und Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (das Bruttoeinkommen) einen bestimmten, als "Jahresarbeitsentgeltgrenze" bezeichneten Grenzwert nicht übersteigt, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert.

Beschäftigte, deren jährliches Bruttoeinkommen die Jahresarbeitsentgeltsgrenze übersteigt, sind versicherungsfrei und haben die Wahl, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern oder eine private Krankenversicherung abzuschließen.

Seit dem 2. Februar 2007 gilt, daß Versicherungsfreiheit erst dann entsteht, wenn das Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils überschritten hat und darüber hinaus auch im Folgejahr voraussichtlich die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen wird.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jährlich durch die Bundesregierung festgesetzt.

Im Jahr 2008 beträgt sie 4.012,50 € monatlich bzw. 48.150,00 € jährlich.

Für Arbeitnehmer und Angestellte, die am 31.12.2002 versicherungsfrei und in einer privaten Krankenversicherung versichert waren, gilt eine niedrigere Grenze. Sie beträgt im Jahr 2008 43.200,00 €.

Vgl. auch den Artikel: Beitragsbemessungsgrenze



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Letztes Update 01.02.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 | Seite drucken: Jahresarbeitsentgeltgrenze | Seite einem Freund senden: Jahresarbeitsentgeltgrenze

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