Juniorchef kann nach 10-jähriger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im elterlichen Betrieb nicht rückwirkend als Selbständiger eingestuft werden

Bayerisches LSG, Urt. v. 11.12.2008, L 4 KR 340/06

Ein seit fast 10 Jahren unwidersprochen als sozialversicherungspflichtig eingestufter Elektrotechniker, der in dem Baustoffunternehmen seines Vaters u.a. mit Verkauf und Personalleitung betraut war, ist – auch bei großer Verantwortung und hohem Gehalt – als Arbeitnehmer einzustufen.

Besteht jahrelang mit Billigung der Beteiligten ein Sozialversicherungsfplichtverhältnis, und sind hierbei schwerwiegende Fehler bzw. das Erschleichen des Versicherungsschutzes auszuschließen, so bestehen keine rechtlich vernünftigen Gründe dafür, rückwirkend in das Versicherungsverhältnis einzugreifen.



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Letztes Update 05.03.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 | Seite drucken: Juniorchef kann nach 10-jähriger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im elterlichen Betrieb nicht rückwirkend als Selbständiger eingestuft werden | Seite einem Freund senden: Juniorchef kann nach 10-jähriger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im elterlichen Betrieb nicht rückwirkend als Selbständiger eingestuft werden

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