Unfallversicherung Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin
Der Begriff „Kehlkopfkrebs“ im Sinne der Berufskrankheit 4104 oder einer Wie-Berufskrankheit umfasst keine Erkrankungen, die außerhalb des Kehlkopfes entstanden sind.
Dies ist ein ein Leitzsatz des Urteils des Bundessozialgerichts v. 12.01.2010, Az B 2 U 21/08 R (im entschiedenen Fall war der Versicherte an einem Karzinom der Mandeln verstorben)
Die wiedergegebene Entscheidung betrifft einen konkreten Einzelfall und kann eine Rechtsberatung in anderen Fällen nicht ersetzen.
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Dr. Robert Heimbach Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Sozialrecht Friedrichstr. 90 10117 Berlin Tel.: 030-91703620 E-Mail: kanzlei@ra-heimbach.com