Kehlkopfkrebs Berufskrankheit Nr. 4104

Unfallversicherung Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin

Der Begriff „Kehlkopfkrebs“ im Sinne der Berufskrankheit 4104 oder einer Wie-Berufskrankheit umfasst keine Erkrankungen, die außerhalb des Kehlkopfes entstanden sind.

Dies ist ein ein Leitzsatz des Urteils des Bundessozialgerichts v. 12.01.2010, Az B 2 U 21/08 R (im entschiedenen Fall war der Versicherte an einem Karzinom der Mandeln verstorben)

Die wiedergegebene Entscheidung betrifft einen konkreten Einzelfall und kann eine Rechtsberatung in anderen Fällen nicht ersetzen.

So erreichen Sie uns:

Dr. Robert Heimbach
Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Sozialrecht
Friedrichstr. 90
10117 Berlin
Tel.: 030-91703620
E-Mail: kanzlei@ra-heimbach.com



Übersicht Übersicht: News


Übergangsgeld auch bei ambulanten Leistungen zur medizinischen Reha  zurueck: Übergangsgeld auch bei ambulanten Leistungen zur medizinischen Reha vor: Reha-Maßnahme - Arbeitsunfall Reha-Maßnahme - Arbeitsunfall


Letztes Update 26.04.2010 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 | Seite drucken: Kehlkopfkrebs Berufskrankheit Nr. 4104 | Seite einem Freund senden: Kehlkopfkrebs Berufskrankheit Nr. 4104

Zurück zur Startseite