Kein Anspruch auf Arbeitslosenhilfe bei Vermögen in Höhe von ca. DM 167.000
BSG, Urt. v. 29.05.08, Az. B 11a/7a AL 74/06 R
Ein auf falschen Angaben beruhender Antrag auf Arbeitslosenhilfe kann auch nachträglich trotz des Arbeitslosenhilfe-Reformgesetzes keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe begründen, wenn der Antragsteller nicht bedürftig ist. Er kann sich dann auch nicht nachträglich auf besonderen Vertrauensschutz berufen.
Bundessozialgericht, Urt. v. 29.05.08, Az. B 11a/7a AL 74/06 R