Kein Bonus für Verzicht auf medizinische Leistungen

Gesetzliche Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen ihre Versicherten mit einer Bonusregelung nur für gesundheitsbewusstes Verhalten finanziell entlasten. Der Verzicht auf medizinische Leistungen hingegen darf in diesem Rahmen nicht belohnt werden. Aufgrund der individuellen Fehleinschätzung von Versicherten können hierdurch langfristig höhere Kosten entstehen. Damit dient die Gesundheitsprämie nicht dem gesetzgeberischen Ziel, die Gesundheitsvorsorge effizienter zu machen.

Landessozialgericht Hessen, v. 04.12.2008, Az. L 1 KR 150/08
(Pressemitteilung des Gerichts)



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