Kosten

Kosten bei Beauftragung eines Rechtsanwalts


Bei der Durchsetzung sozialer Leistungsansprüche ist die Beratung und Vertretung durch einen spezialisierten Anwalt eine wertvolle Hilfe.

Die Rechtsanwaltskosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und geringer, als unsere Mandanten oftmals erwarten. Gerade bei sozialrechtlichen Streitigkeiten berücksichtigt das RVG die besondere Situation der Leistungsempfänger und Sozialversicherten. Im Bedarfsfall schließen wir auf der Grundlage des RVG eine Honararvereinbarung mit Ihnen ab.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in der Regel komplikationslos die Kosten für das sozialgerichtliche Verfahren. 

Haben Sie den Rechtsweg erfolgreich beschritten, werden Ihnen die gesetzlichen Anwaltskosten durch die Gegenseite erstattet.

Wenn Sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen, einen Rechtsanwalt zu bezahlen, und auch nicht rechtsschutzversichert sind, müssen Sie auf anwaltliche Unterstützung nicht verzichten! Wir beraten Sie über die Möglichkeiten der staatlichen Kostentragung (Prozeßkostenhilfe).

Wir wissen um die Wichtigkeit der Kostenfrage und besprechen diese gern vorab mit Ihnen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns!

Letztes Update 07.07.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 | Seite drucken: Kosten | Seite einem Freund senden: Kosten

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