Kraftknoten-Sicherungssystem muss von gesetzlicher Krankenkasse gewährt werden

BSG, Urt. v. 20.11.2008 - B 3 KR 6/08 R

Der Schulbesuch gehört zu den elementaren Grundbedürfnissen. Hilfsmittel, die den Schulbesuch ermöglichen, sind daher von der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewähren. Kann ein Betroffener aufgrund seiner körperlichen Behinderung nur im Rollstuhl sitzend in einem Behindertentransport-Kfz zur Schule befördert werden, so hat er daher gegen die Krankenkasse einen Anspruch auf Ausstattung mit einem sog. Kraftknoten (Rückhaltesystem, das der Befestigung von Rollstuhlfahrern in dem Behindertentransport-Kfz dient).



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