Krankenkasse: Höhe der Beiträge
Fiktive Schätzung der Einnahmen unzulässig
Ist die Höhe des Einkommens eines pflichtversicherten Mitglieds der Krankenkasse zweifelhaft, so darf die Krankenkasse keine fiktive Beitragsbemessung auf der Grundlage der durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder geteilt durch die Anzahl der Mitglieder insgesamt vornehmen. Dies ist nicht mit dem Grundsatz vereinbar, daß in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beitragshöhe nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Mitgliedes auszurichten ist.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg,
Beschluss vom 19.05.2008, Az.: L 9 B 24/08 KR ER
Letztes Update 26.06.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 |

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