Krankentagegeld - Nettoeinkommen: Falschangabe führt nicht in jedem Falle zu Anspruchsverlust
Krankenversicherung Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin
Private Krankenversicherung: Die Angabe eines überhöhten Nettoeinkommens durch den Versicherungsnehmer berechtigt den Versicherer nicht zur Anfechtung einer Vereinbarung über Krankentagegeld wegen arglistiger Täuschung, wenn dem Versicherungsnehmer die Bedeutung des Nettoeinkommens insoweit nicht bekannt war.
Landgericht Münster, Urt. v. 21.08.2008 - 15 O 21/08
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