Krankentagegeld - Nettoeinkommen: Falschangabe führt nicht in jedem Falle zu AnspruchsverlustKrankenversicherung Rechtsanwalt Dr. Heimbach BerlinPrivate Krankenversicherung: Die Angabe eines überhöhten Nettoeinkommens durch den Versicherungsnehmer berechtigt den Versicherer nicht zur Anfechtung einer Vereinbarung über Krankentagegeld wegen arglistiger Täuschung, wenn dem Versicherungsnehmer die Bedeutung des Nettoeinkommens insoweit nicht bekannt war. Landgericht Münster, Urt. v. 21.08.2008 - 15 O 21/08 Die Darstellung ist verkürzt und kann eine rechtliche Beratung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen. Sie erreichen uns: Dr. Robert Heimbach
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