Krankenversicherung - Versicherungspflicht wegen Bezuges von Arbeitslosengeld IILSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.03.2011, L 1 KR 326/10Die Alternative der Krankenversicherungspflicht ist für die Betroffenen faktisch meist günstiger, da hierdurch das Krankheitskostenrisiko sicher abgedeckt ist. Besteht lediglich ein Anspruch auf Bezuschussung, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über die Höhe dieses Zuschusses. Die Betroffenen haben hier gegebenenfalls einen Teil ihrer Krankenversicherungskosten selbst zu zahlen. In einem von uns erstrittenen Urteil hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg nunmehr die Krankenversicherungspflicht in einem Fall bestätigt, in dem der Kläger bereits 19 Monate vor Alg-II-Bezug nicht mehr privat (und auch nicht gesetzlich) krankenversichert war und 3 Monate vor Alg-II-Bezug seine selbständige Tätigkeit durch Gewerbeabmeldung vollständig aufgegeben hatte. Die Entscheidung kann unter folgendem Link nachgelesen werden. Die verurteilte Krankenkasse hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Die Revision ist beim Bundessozialgericht unter dem Az. B 12 KR 11/11 R anhängig. Wir werden berichten. Dr. Robert Heimbach Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Sozialrecht Friedrichstr. 90 10117 Berlin Tel.: 030-91703620 E-Mail: kanzlei@ra-heimbach.com
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