Leistungsantrag

Beantragung von Sozialleistungen

Sozialleistungen werden grundsätzlich nur auf einen entsprechenden Antrag durch den Leistungsberechtigten hin gewährt.

In der Sozialleistungsverwaltung sind die Bearbeitungszeiten häufig lang. Anträge auf Sozialleistungen sollten daher grundsätzlich möglichst frühzeitig gestellt werden. 

Allerdings ist dringend zu beachten, daß zum Zeitpunkt der Antragstellung sämtliche Voraussetzungen für den Leistungsanspruch erfüllt sein müssen. Ist dies nicht der Fall, so kann die verfrühte Antragstellung nachteilige, im Bereich der Erwerbsminderungsrente sogar fatale Folgen (Nichtgewährung der Rente trotz Vorliegens der medizinischen Voraussetzungen der Erwerbsminderung) nach sich ziehen. Insbesondere im letztgenannten Bereich ist es daher oftmals ratsam, vor Antragstellung fachkundigen Rat einzuholen.

Zu der Frage, welcher Stelle für die Entgegennahme des Leistungsantrages zuständig ist, vergleiche Zuständigkeiten.



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Letztes Update 21.01.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 | Seite drucken: Leistungsantrag | Seite einem Freund senden: Leistungsantrag

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