Lotto Hartz IV-EmpfängerEinstweilige Verfügung des Landgerichts KölnErhebliches Aufsehen hat eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln erregt, durch welche es der Westdeutschen Lotterie GmbH in Münster (Westlotto) untersagt wurde, Hartz-IV-Empfängern «die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen (...) zu ermöglichen», wozu Sportwetten zählen. Ungeachtet dessen, daß die Entscheidungsgründe (noch) nicht
veröffentlicht sind, dürfte das mediale Aufsehen, das die Entscheidung - verständlicherweise - verursacht hat, größer sein als ihre praktischen Auswirkungen. Näheres finden Sie auf einem Bericht auf news.de, in welchem sich unter anderem auch eine Stellungnahme von Dr. Heimbach befindet. Dr. Robert Heimbach Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Sozialrecht Friedrichstr. 90, 10117 Berlin Tel.: 030-20253598 oder 030-91703620 E-Mail: kanzlei@ra-heimbach.com
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