Schwerbehinderung Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin
Das Merkzeichen "Bl" wird schwerbehinderten Menschen zuerkannt, die blind sind. Als blind gelten auch Personen, deren beidäugige Gesamtsehschärfe nicht mehr als ein Fünfzigstel beträgt oder bei denen dem Schweregrad dieser Sehschärfe gleich zu achtende, nicht mehr nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens vorliegen, vor allem bei Einengungen des Gesichtsfeldes.
Die wiedergegebene Entscheidung betrifft einen konkreten Einzelfall und kann eine Rechtsberatung in anderen Fällen nicht ersetzen.
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Dr. Robert Heimbach Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Sozialrecht Friedrichstr. 90 10117 Berlin Tel.: 030-91703620 E-Mail: kanzlei@ra-heimbach.com