Merkzeichen "Gl" - Schwerbehinderung

Gehörlosigkeit

Gehörlos sind schwerbehinderte Menschen, bei denen ein vollständiger Gehörverlust auf beiden Ohren besteht. Als Gehörlos gelten auch Menschen, bei denen eine an Taubheit genzende Schwerhörigkeit beidseits sowie schwere Sprachstörungen vorliegen.

Die wiedergegebene Entscheidung betrifft einen konkreten Einzelfall und kann eine Rechtsberatung in anderen Fällen nicht ersetzen.

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Dr. Robert Heimbach
Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Sozialrecht
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