Negative Feststellung der Pflegestufe möglichPflegeversicherung Rechtsanwalt Dr. Heimbach BerlinWill sich der Pfegebedürftige bzw. die Krankenkasse dagegen wenden, dass wegen zu hoher Pflegestufe ein zu hohes Heimentgelt gezahlt wird, so besteht die Möglichkeit eine (Feststellungs-) Klage zu erheben, die auf die Zuordnung einer niedrigeren Pflegestufe gerichtet ist. Die Rechtsprechung (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.09.2009, L 10 P 10/09) hat die Zulässigkeit einer solchen Klage, insb. das Feststellungsinteresse, ausdrücklich bejaht. Wir beraten und vertreten Sie gern. |