Pflegereform zum 1. Juli 2008

Änderungen und Verbesserungen


Die Reform der Pflegeversicherung bringt ab dem 1. Juli 2008 zahlreiche Änderungen und Verbesserungen mit sich.

Insbesondere werden die ambulanten Sachleistungen, das Pflegegeld und die stationären Leistungen bis zum Jahr 2012 schrittweise angehoben.

Bei Demenz sollen die ambulanten Leistungen erheblich steigen. Leistungen können nunmehr auch von Menschen beantragt werden, die keine Pflegestufe haben (sog. „Pflegestufe 0“). Verbessert wird auch die Demenzbetreuung in Pflegeheimen.

Für Angehörige von Pflegebedürftigen wird es einen Anspruch auf eine Pflegezeit geben: Für die Dauer von bis zu 6 Monaten können sich Arbeitnehmer(innen) in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern von der Arbeit freistellen lassen. In dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer kein Gehalt, bleibt aber sozialversichert.

Außerdem wird ein Anspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung (Fallmanagement) eingeführt.

Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wird sich ab dem 1. Juli 2008 von bisher 1,7% auf 1,95% (bei Kinderlosen von bisher 1,95% auf 2,2%) erhöhen.

Eine Aufstellung über die wesentlichen Inhalte der Pflegereform erhält z.B. die Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit (vgl. folgenden Link).



Übersicht Übersicht: News


Leistungseinschränkung bei Straftat  zurueck: Leistungseinschränkung bei Straftat vor: Umbaumaßnahmen bei Pflegebedürftigkeit Umbaumaßnahmen bei Pflegebedürftigkeit


Letztes Update 26.05.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 | Seite drucken: Pflegereform zum 1. Juli 2008 | Seite einem Freund senden: Pflegereform zum 1. Juli 2008

Zurück zur Startseite