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Grundsätzliches zur Pflegeversicherung

Soziale Pflegeversicherung


Die soziale Pflegeversicherung wurde zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit im Jahr 1994 als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung geschaffen.

Seit dem 1.1.1995 ist jeder, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, auch in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert. Auch wer bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen gegen Krankheit versichert ist, ist gesetzlich zum Abschluß einer privaten Pflegeversicherung verpflichtet.

Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die bei den gesetzlichen Krankenkassen eingerichteten Pflegekassen.

Leistungen aus der Pflegeversicherung setzen Pflegebedürftigkeit voraus. Pflegebedürftig ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer – voraussichtlich für mindestens 6 Monate – in erheblichem bzw. höheren Maße der Hilfe bedarf.

Für die Gewährung von Leistungen werden pflegebedürftige Personen drei Pflegestufen zugeordnet (I.: „erheblich Pflegebedürftige“, II.: „Schwerpflegebedürftige“ III.: „Schwerstpflegebedürftige“). Je höherer die Pflegestufe, je höher der ist der Leistungsanspruch. Die Einteilung richtet sich nach der Häufigkeit des Hilfebedarfs sowie an dem für die Pflege erforderlichen Zeitaufwand.

Als Nachweis des Pflegeaufwandes empfiehlt sich die Erstellung eines sog. „Pflegetagebuchs“.

Die Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung sind unter anderem Pflegesachleistungen, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, Kombination von Geld- und Sachleistungen bis hin zur vollstationären Pflege.

Letztes Update 09.01.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 | Seite drucken: Grundsätzliches zur Pflegeversicherung | Seite einem Freund senden: Grundsätzliches zur Pflegeversicherung


Aktuelles
Künstlersozialversicherung - Falschangaben und Folgen (15.08.2008)
Mitwirkungspflichten des Berechtigten, KSVG
 
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Rechtsprechung des Bundessozialgerichts seit heute wieder einheitlich
 
Kosten der Unterkunft werden bei ungenehmigtem Wohnungswechsel nicht automatisch gestrichen (14.08.2008)
Alg II (Hartz IV), KdU
 
Alg II trotz Barabfindung von 30.000 EURO (13.08.2008)
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Privater Zuschuss für Autokauf kein Einkommen (12.08.2008)
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Krankengeld für Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung (11.08.2008)
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Künstlersozialversicherung - Musiklehrer (11.08.2008)
Musikunterreicht für Babys unterfällt dem KSVG
 
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Auszubildende auch bei geringfügigem Einkommen versicherungspflichtig (07.08.2008)
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Keine Alg-II-Kürzung bei Krankenhausaufenthalt (07.08.2008)
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Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - frühzeitiger Rentenbeginn trotz Fristversäumnis (27.06.2008)
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Erwerbsminderung Verweisungstätigkeit - konkrete Benennung bei Leistungseinschränkung (27.06.2008)
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Selbständiger Visagist - keine Rentenversicherungspflicht (27.06.2008)
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Entschädigungsrecht - Opferentschädigung (26.06.2008)
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Krankenkasse: Höhe der Beiträge (26.06.2008)
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Sperrzeit bei mangelhafter Aufklärung über Meldepflicht (26.06.2008)
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Selbständige Betreiberin eines Kamps-Backshops ist rentenversicherungspflichtig (25.06.2008)
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Erwerbsminderung - Schwierigkeiten bei Arbeitsplatzsuche wegen Leistungseinschränkung (25.06.2008)
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Pflegereform zum 1. Juli 2008 (26.05.2008)
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