PflegeversicherungSoziale Pflegeversicherung
Seit dem 1.1.1995 ist jeder, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, auch in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert. Auch wer bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen gegen Krankheit versichert ist, ist gesetzlich zum Abschluß einer privaten Pflegeversicherung verpflichtet. Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die bei den gesetzlichen Krankenkassen eingerichteten Pflegekassen. Leistungen aus der Pflegeversicherung setzen Pflegebedürftigkeit voraus. Pflegebedürftig ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer – voraussichtlich für mindestens 6 Monate – in erheblichem bzw. höheren Maße der Hilfe bedarf. Für die Gewährung von Leistungen werden pflegebedürftige Personen drei Pflegestufen zugeordnet (I.: „erheblich Pflegebedürftige“, II.: „Schwerpflegebedürftige“ III.: „Schwerstpflegebedürftige“). Je höherer die Pflegestufe, je höher der ist der Leistungsanspruch. Die Einteilung richtet sich nach der Häufigkeit des Hilfebedarfs sowie an dem für die Pflege erforderlichen Zeitaufwand. Als Nachweis des Pflegeaufwandes empfiehlt sich die Erstellung eines sog. „Pflegetagebuchs“. Die Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung sind unter anderem Pflegesachleistungen, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, Kombination von Geld- und Sachleistungen bis hin zur vollstationären Pflege.
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