Pflegeversicherung

Soziale Pflegeversicherung

Wir beraten und vertreten Sie in allen pflegeversicherungsrechtlichen Angelegenheiten.

Im diesem Bereich steht praktisch meist im Streit, ob überhaupt und ggf. welche Pflegestufe anzuerkennen ist.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MdK) erstellt hier oftmals Gutachten, die, salopp ausgedrückt, mit der wirklichen Pflegebedürftigkeit der betroffenen Person nichts zu tun haben: Insbesondere wird der für die Pflegeleistung erforderliche Zeitaufwand zu gering bemessen (Beispiel: 1 mal täglich Duschen – 3 Minuten).

Häufig legt der MdK seiner Bemessung den Zeitaufwand einer professionellen Pflegekraft zugrunde. Dies ist schlichtweg falsch, da der gesetzliche Bewertungsmaßstab der Zeitaufwand einer nichtausgebildeten Pflegeperson ist.

Zur aktuellen Pflegereform (zum 01. Juli 2008) vgl. folgenden Überblick.

Vergleiche auch die Artikel: Pflegeversicherung (gesonderter Beitrag)

Letztes Update 26.05.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 | Seite drucken: Pflegeversicherung | Seite einem Freund senden: Pflegeversicherung

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