LSG Berlin-Brandenburg v. 26.08.2010, L 2 U 614/08
Auch bei vorbestehenden psychiatrischen Erkrankungen können die festgestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen zumindest vorübergehend ihre wesentliche Mitursache in einer auf den Unfall zurückzuführenden posttraumatischen Belastungsstörung haben. (Leitsatz)