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Reha-Antrag: Klage gegen Aufforderung der Krankenkasse, Reha-Leistungen zu beantragen, hat aufschiebende Wirkung
Rehabilitationsrecht Rechtsanwalt Dr. Heimbach, Berlin
Die Klage gegen eine Aufforderung, einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu stellen, hat aufschiebende Wirkung:
„Die Krankenkasse kann ohne Schwierigkeiten ... die sofortige Vollziehung des Aufforderungsbescheides ... anordnen, wenn sie im öffentlichen Interesse eine vorläufige Krankengeldweiterzahlungs-Pflicht trotz Fristablauf in Folge der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfes vermeiden will. Dass die Pflicht, einen Antrag auf Reha Maßnahmen zu stellen, nicht unbedingt eine Selbstverständlichkeit ist, zeigt der Rechtsstreit exemplarisch: Der Antragsteller hält die angedachten Maßnahmen für unnötig und belastend. Er fürchtet auch nachvollziehbar um seinen Arbeitsplatz, den er sich bislang erhalten konnte.“
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 25. Mai 2009, L 1 KR 126/09 B ER
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Dr. Robert Heimbach Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Sozialrecht Friedrichstr. 90 10117 Berlin Tel.: 030-91703620 kanzlei@ra-heimbach.com
Letztes Update 17.07.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 |  | 
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