Rehabilitation

Berufliche und medizinische Rehabilitation

Wir beraten und vertreten Sie in allen rehabilitationsrechtlichen Angelegenheiten.

Problematisch ist im Bereich der Rehabilitation insbesondere, daß für die Gewährung von Rehabilitationsleistungen unterschiedliche Leistungsträger zuständig sind. Obwohl die Zuständigkeiten im Gesetz an und für sich eindeutig geregelt sind, schützt dies in der Praxis oftmals nicht davor, daß die verschiedenen Leistungsträger gleichwohl den „Schwarzen Peter“ hin- und herschieben.

Im Bereich der medizinischen Rehabilitation („Kur“) behaupten die Leistungsträger fälschlicherweise immer wieder, daß ambulante Therapiemöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft wurden.

Da im Bereich der beruflichen und medizinischen Rehabilitation die Antragsvoraussetzungen davon abhängen, welcher Leistungsträger letztlich zuständig ist - was für den Antragsteller oftmals nicht ohne weiteres durchschaubar ist - kann das Aufsuchen eines Anwalts bereits im Vorfeld der Stellung eines Reha-Antrages ratsam sein.

Vergleiche auch den Artikel: Rehabilitation (gesonderter Beitrag)

Letztes Update 20.01.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 | Seite drucken: Rehabilitation | Seite einem Freund senden: Rehabilitation

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