Rente
Grundsätzliches zu Rentenansprüchen
Die Gewährung einer Rente hat stets Einkommens- bzw. Unterhaltsersatzfunktion. Renten können sowohl aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung sowie auf der Grundlage des sozialen Entschädigungsrechts gewährt werden (vgl. Opferentschädigung).
Ein Rentenanspruch setzt stets das Vorliegen eines Versicherungsfalls bzw. (im Entschädigungsrecht) einen Schadensfall voraus.
Gegebenenfalls müssen darüber hinaus noch weitere rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere die Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Vergleiche: Rentenarten, Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit, Dauerrente, Verletztenrente
Letztes Update 14.01.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 |

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