Die Renten bei Alter und verminderter Erwerbsfähigkeit beruhen auf eigener Versicherung, die Rente wegen Todes auf Fremdversicherung (der Versicherung des Verstorbenen).
Bei den Renten wegen Alters unterscheidet man die Regelaltersrente, die Rente für langjährig Versicherte, die Rente für schwerbehinderte Menschen und die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, die sich jeweils hinsichtlich des Eintrittsalters und der Wartezeit unterscheiden.