Rentenarten

Gesetzliche Rentenversicherung


In der gesetzlichen Rentenversicherung werden Renten wegen Alters, Renten wegen Erwerbsminderung und Renten wegen Todes gewährt.

Die Renten bei Alter und verminderter Erwerbsfähigkeit beruhen auf eigener Versicherung, die Rente wegen Todes auf Fremdversicherung (der Versicherung des Verstorbenen).

Bei den Renten wegen Alters unterscheidet man die Regelaltersrente, die Rente für langjährig Versicherte, die Rente für schwerbehinderte Menschen und die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, die sich jeweils hinsichtlich des Eintrittsalters und der Wartezeit unterscheiden.

Bei den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit unterscheidet man die Rente wegen (voller) Erwerbsminderung, die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (vergleiche hierzu Berufsunfähigkeit) sowie die Rente für Bergleute.

Zu den Renten wegen Todes vgl. Hinterbliebenenrenten.



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Letztes Update 09.01.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 | Seite drucken: Rentenarten | Seite einem Freund senden: Rentenarten

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