Rentenberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung
Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich gemäß der in § 64 SGB VI niedergelegten Rentenformel, indem (1.) die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte, (2.) der Rentenartfaktor und (3.) der aktuelle Rentenwert miteinander vervielfältigt werden.